Fachanwalt für Strafrecht Florian C.T. Alte

Ich habe mich als Fachanwalt für Strafrecht auf Strafverteidigung und Revisionsrecht spezialisiert.

Bewusst beschränke ich mich bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auf wenige ausgewählte Rechtsgebiete. Als Fachanwalt für Strafrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Gebiet der Strafverteidigung, aber auch der Opfervertretung und der Nebenklage. Jeder Beschuldigte bzw. Angeklagte hat das Recht, einen Verteidiger zu beauftragen, egal in welchem Verfahrensstadium. Je früher dies erfolgt, desto besser sind die Einflussmöglichkeiten auf den Ausgang des Strafverfahrens.

Aufgrund der Lage meiner Kanzlei betreue ich meine Mandanten hauptsächlich vor den Amtsgerichten Ebersberg, München, Erding, Freising, Landshut, Rosenheim, Bad Aibling und vor den Landgerichten München I, München II, Landshut und Traunstein. Selbstverständlich verteidige ich Sie auch vor allen anderen deutschen Amts- und Landgerichten, aber auch vor den Oberlandesgerichten (z.B. OLG München), dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH).

Verlassen Sie sich nicht auf Ratschläge von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nur ein Verteidiger kann Ihre Rechte uneingeschränkt vertreten und setzt sich für Sie ein.

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als Rechtsanwalt ist es mir möglich, meine Mandanten auf anderen Rechtsgebieten zu vertreten. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Meine Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Gebiete:

  • allgemeines Strafrecht
  • Beistand bei Vernehmungen als Beschuldigter
  • Beratung im Ermittlungsverfahren und bei Untersuchungshaft
  • Beratung und Vertretung der Opfer von Straftaten
  • Berufung
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
  • Nebenklage
  • Revision
  • Sexualstrafrecht
  • Soforthilfe bei Durchsuchungen, Festnahme und Verhaftung
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verteidigung im Strafvollzug und im Maßregelvollzug
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugenbeistand

Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Gespräch im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zur Verfügung. Wir klären gemeinsam ab, ob eine Vertretung durch mich erfolgen soll. Mein Anliegen ist es, Ziele und möglichen Strategien im Strafprozess mit Ihnen frühzeitig abzuklären.
Auch die Übernahme einer Pflichtverteidigung ist möglich, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger